UV-Schutz am Arbeitsplatz - Grundlagen
Further chapters in this module:
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Outdoor:
- Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten unter der BK-Nr. 5103 im Jahr 2015.
- Gültig für Outdoor-Worker
- Für multiple "aktinische Keratosen" (Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms) sowie das Plattenepithelkarzinom.
- Aktinische Keratosen gelten für sich genommen schon als bösartige Veränderung und sind in der Bevölkerung weit verbreitet.
2016 2017 2018 Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen 3.723 3.887 4.255
Indoor:
- Gesetzgebung: 2010 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und europaweit: Grenzwertkonzept zur Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeit mit künstlichen optischen Strahlungsquellen geschaffen (2006/25/EG)
- ABER: Hautkrebs durch berufliche Exposition mit künstlicher optischer Strahlung ist noch nicht als Berufskrankheit anerkannt, da Studien auf Grund der kleinen Personengruppe noch ausstehen:
"Obwohl es bekannt sein sollte, dass die beim Lichtbogenschweißen auftretende UV-Strahlung gefährlich ist, gibt es immer wieder Meldungen über verblitzte Augen und gerötete Haut (z. B. Nackenerythem). Neben den Schweißenden selbst sind vor allem Schweißhelfer und Beschäftigte an benachbarten Arbeitsplätzen oder auf Betriebswegen gefährdet. Ein BAuA-Forschungsprojekt hat diese Problematik aufgegriffen, um die Sicherheit an und im Umfeld von Schweißarbeitsplätzen zu verbessern."