Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

  • Mit der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und beurteilt der Unternehmer die Gefährdungen (z.B. Tätigkeiten mit Hautkontakt) am Arbeitsplatz.
  • Hierzu sind Schutzmaßnahmen festzulegen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss regelmäßig geprüft werden.

Schematisches Vorgehen ist wichtig!