Schutzprodukte für die Lebensmittelbranche

  • In der Lebensmittelbranche gelten meist besondere Anforderungen für Produkte des beruflichen Hautschutzes:
    • Parfümfreiheit und Farbstofffreiheit, wodurch Verunreinigungen der Lebensmittel durch über eingecremte Hände übertragenes Parfüm und Farbe verhindert werden.
    • Lebensmittelechtheit wird auf dem Schutzprodukt gekennzeichnet.
    • Die Schutzprodukte sollten hinsichtlich ihrer HACCP-Konformität geprüft sein.