Was sind berufliche Hauterkrankungen? - Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Weitere Kapitel in diesem Modul:
Kosmetikverordnung und Sicherheitsdatenblätter
- Die Rohstoffwahl für Kosmetika folgt der Europäischen Kosmetikverordnung (KosVO), European Cosmetic Directive (EG) Nr.1223/2009
- Kosmetika unterliegen weder der Chemikalienverodnung noch REACH, deswegen sind rein rechtlich keine Sicherheitsdatenblätter für Kosmetika erforderlich.
- Alle in Europa vertriebenen Kosmetika müssen zentral in Brüssel bei CPNP gemeldet werden. Die erforderlichen Daten müssen vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer (=verantwortliche Person) hinterlegt werden.
http://ec.europa.eu/growth/sectors/cosmetics/cpnp_en
Die hier erbrachten Informationen dienen den nationalen Giftnotzentralen, nicht dem Verbraucher.