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Was sind berufliche Hauterkrankungen? - Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Kosmetikverordnung und Sicherheitsdatenblätter

  • Die Rohstoffwahl für Kosmetika folgt der Europäischen Kosmetikverordnung (KosVO), European Cosmetic Directive (EG) Nr.1223/2009
  • Kosmetika unterliegen weder der Chemikalienverodnung noch REACH, deswegen sind rein rechtlich keine Sicherheitsdatenblätter für Kosmetika erforderlich.
  • Alle in Europa vertriebenen Kosmetika müssen zentral in Brüssel bei CPNP gemeldet werden. Die erforderlichen Daten müssen vom Hersteller bzw. Inverkehrbringer (=verantwortliche Person) hinterlegt werden.

http://ec.europa.eu/growth/sectors/cosmetics/cpnp_en

Die hier erbrachten Informationen dienen den nationalen Giftnotzentralen, nicht dem Verbraucher.
 

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